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Immer chronisch knapp bei Kasse? Das Taschengeld reicht für viele Schülerinnen und Schüler längst nicht aus,
um alle Wünsche zu erfüllen - oder auch, um auf eine größere Anschaffung oder zum Beispiel einen Urlaub mit
den besten Freunden zu sparen. Da kommt ein Nebenjob gerade Recht: Zeitungsaustragen, im Sommer am Badekiosk
arbeiten, Regale im Supermarkt um die Ecke einräumen, Babysitten, Musik - oder Nachhilfeunterricht geben -
Tätigkeiten, mit denen man das monatliche Budget ein bisschen aufbessern und die Ebbe im Portmonee bewältigen
kann. Häufig findet man solche typischen Schülerjobs zum Beispiel am Schwarzen Brett im Supermarkt oder
in der Schule, aber natürlich längst auch in Online-Jobbörsen
oder im Kleinanzeigenteil des örtlichen
Anzeigenblättchens. Wer dringend einen kleinen Nebenverdienst sucht, der sollte alle Möglichkeiten
ausschöpfen - und auch Freunden und Familie von der Suche erzählen.
Letztere muss übrigens sowieso einbezogen werden, wenn minderjährige Schülerinnen und Schüler nebenbei
jobben möchten: Die Erziehungsberechtigten müssen grundsätzlich einverstanden sein, schließlich sollen
insbesondere die schulischen Leistungen nicht hierunter leiden. Dass dies nicht passiert, dafür sorgt
aber auch schon das Jugendarbeitsschutzgesetz. Hier ist genau geregelt, wie viele Stunden pro Woche
Jugenndliche in Deutschland arbeiten dürfen - und bis wieviel Uhr. Generell darf man erst ab 13 Jahren
überhaupt arbeiten, maximal zwei Stunden pro Tag, nur durch einfache Tätigkeiten und bis maximal 18 Uhr.
Besonders praktisch für alle, die in der Schulzeit nur wenig Zeit haben: Ab 15 Jahren darf man auch in den
Ferien bis zu vier Wochen lang regulär, also bis zu acht Stunden am Tag arbeiten. Je nach Alter gibt's
jedoch auch hier Begrenzungen, die man vorher genau kennen sollte. Wer nicht mehr schulpflichtig ist,
der darf auch außerhalb der Ferien entsprechend Geld verdienen. Wichtig: Das Jugendarbeitsschutzgesetz
ändert sich regelmäßig, deshalb sollte man sich am besten vorab in einer aktuellen Version informieren.